Auf unseren Reisen lassen wir uns oft von der UNESCO Liste der Welterbestätten inspirieren. Hier sind oft die besonderen Orte eines Landes gelistet. Meistens werden wir nicht enttäuscht. An Macchu Picchu in Peru oder die Tempelanlagen von Angkor denken wir noch heute. Der Schutz dieser Stätten sollte also eigentlich selbstverständlich sein und wird auch von vielen Staaten sehr ernst genommen.
Was ist die Rote Liste?
Staaten, die UNESCO Welterbestätten besitzen, haben die UNESCO Welterbe Konvention unterzeichnet (derzeit 193 Staaten). Die einzelnen Welterbestätten müssen dabei die strenge Kriterien der Welterbekonvention erfüllen. Die Unterzeichnerstaaten tragen dabei aber die letztliche Verantwortung und müssen einen wirkungsvollen Schutz dauerhaft sichern. Parallel zur Liste der Welterbestätten, führt die UNESCO auch eine Liste von gefährdeten Welterbestätten („Rote Liste“ nach Artikel 11(4) der Welterbe Konvention), die aktuell 53 Welterbe Stätten umfasst (Stand Juli 2019). Damit möchte die UNESCO Welterbestätten hervorheben, die besonderen Bedrohungen und Gefahren ausgesetzt sind.
Wie kommt ein Welterbe auf die rote Liste?
Welterbestätten können vielerlei Bedrohungen ausgesetzt sein: Urbanisierung, Naturkatastrophen, Rodungen, Wilderei, Massentourismus, Stadtentwicklung oder nicht nachhaltige Ressourcennutzung.
Wenn diese Bedrohungen massiv sind, dann stellen die UNESCO oder der betroffene Staat einen Antrag auf einen Eintrag in die Rote Liste. Oftmals machen auch Nichtregierungsorganisationen auf Misstände und Bedrohungen aufmerksam. Die Entscheidung wird vom Welterbekomittee im Rahmen der jährlichen Sitzung beschlossen. Durch die Information der Öffentlichkeit soll indirekt Druck auf die jeweiligen Regierungen ausgeübt werden, um diese zum Handeln zu bewegen. Für betroffene Länder kann das Welterbekomittee auch zusätzliche Geldmittel für Hilfsmaßnahmen bereit stellen. Alle Anstrengungen werden im Rahmen von Beobachtungs- und Monitoringmissionen vor Ort überprüft (Reactive Monitoring Mission im Fachjargon). Diese Missionen bilden die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen des Welterbekomittees.

Bei einer Monitoring-Mission besuchen ExpertInnen das Gebiet und versuchen vor Ort die Sachlage zu klären. (Symbolbild aus dem Awash Nationalpark in Äthiopien)
Wie kann ein Welterbe wieder von der Liste gestrichen werden?
Grundsätzlich bleiben Welterbestätten so lange auf der roten Liste, bis die Länder wieder einen ausreichender Schutz gewährleisten können und die Bedrohung eliminiert wurde. Dies dauert mitunter sehr lange: So war der Simien Mountains Nationalpark in Äthiopien etwa 21 Jahre lang bis zum Jahr 2017 auf dieser Liste.
In Extremfällen (etwa bei Zerstörung) kann die UNESCO eine Welterbestätte auch komplett von der Liste der Welterbe streichen. Bisher veranlasste die UNESCO-Kommission aber nur in zwei Fällen eine komplette Streichung:
- 2007 Arabisches Oryx-Antilopen Schutzgebiet- Massive Verkleinerung des Gebiets
- 2009 Kulturlandschaft des Dresdner Elbtales – Bau einer Autobahnbrücke
Welche Welterbestätten stehen momentan auf der roten Liste?
Der aktuellste Fall ist die Gefährdung des Welterbes „Historische Altstadt von Wien“, das aufgrund von Stadtentwicklungsprojekten, vor allem rund um den Heumarkt, auf der Roten Liste landete.

Mit Stand 2019 gelistete Welterbestätten auf der roten Liste (Quelle: UNESCO 2019)
Auf der „Roten Liste“ befindet sich auch das Weltnaturerbe der „Tropischen Regenwälder von Sumatra“, das wir im Jahr 2012 besuchten. Dieses umfasst die Nationalparks Gunung Leuser, Kerinci-Seblat und Barisan-Selatan, die sich über weite Teile Sumatras erstrecken . Seit 2004 zählen diese ausgedehnten Regenwälder zum UNESCO Welterbe, aber bereits 2011 landeten die Gebiete auf der Roten Liste. Wilderei, Abholzung und Straßenbaupläne bedrohen diese außergewöhnlichen Wälder. Bis heute hat sich am Status nichts geändert. So fahren wir im Jahr 2012 durch ausgedehnte Palmölplantagen bis wir schlußendlich am Rand des Welterbes ankommen.
Fazit
Die Liste der gefährdeten Welterbestätten ist spannend, aber nicht immer ist die Gefahr für den Laien auf den ersten Blick erkennbar. Während etwa Palmyra in Syrien oder die Buddhas von Bamyian (Afghanistan) klar bedroht sind, ist Wien nach wie vor schön und die Wälder in Sumatra sind beeindruckend und schier endlos. Die Rote Liste ist vor allem ein politisches Mittel, um Aufmerksamkeit zu generieren oder Mitgliedsstaaten zum Handeln zu bringen. Für Besucherinnen und Besucher hat diese Liste aber nur wenig Aussagekraft.